Der Handelsvertreter ist ein selbstständiger Gewerbetreibender,
der damit beauftragt ist, für ein anderes Unternehmen Geschäfte
zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen.
Er ist kein Arbeitnehmer.
Wir bieten an:
• Erstellung eines maßgeschneiderten Handelsvertretervertrages
• Beratung in allen Handelsvertreter Angelegenheiten
• vorgerichtliche und gerichtliche Unterstützung bei allen
handelsvertretertypischen Rechtsstreitigkeiten, wie z. B.
• Wirksamkeit von Vertragsklauseln, z. B. Kündigungsfristen
und Vertragsstrafen
• Provisionsstreitigkeiten
• Anspruch auf Provisionen und Errechnung von Provisionen
• Mögliche Rückzahlungsverpflichtung von Provisionen
• Bei allen Fragen zu Stornobekämpfungsmaßnahmen /
Bestandserhaltungsmaßnahmen
• Fragen zum Anspruch und der Höhe eines Ausgleichsanspruchs
• Wettbewerbsstreitigkeiten
Vermögensberater sind Handelsvertreter, die im Bereich der Finanzdienstleistung tätig sind. Viele große Vertriebe, wie z. B. die Deutsche Vermögensberatung DVAG, OVB und Swiss Life Select beschäftigen Handelsvertreter, die Versicherungen und Geldanlagen vermitteln.
Ich unterstütze:
• Vertragsabschluss
• Änderung und Kündigung
• Aufhebungsvertrag
• Ausgleichsanspruch
• u.v.m.
Aktuelle Veröffentlichungen von Urteilen
im Vetriebsrecht unter:
Unter dem Oberbegriff Arbeitsrecht können wir Ihnen folgende
Leistungen anbieten:
• Beratung und Vertretung im Rahmen der Einstellung neuer
Mitarbeiter, im Zusammenhang mit einer Beendigung von
Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsvertrag, Befristung)
• Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Beratung
• Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, Prüfung von
Arbeitsverträgen, Vertragsänderungen oder Vertragsnachträgen
• Handelsvertreterrecht und das Recht der Vermögensberater Beratung
• außergerichtliche und gerichtliche Vertretung des Handelsvertreters
• Gestaltung seiner Verträge
• Begleitung des Handelsvertreters bei seiner gesamten Tätigkeit,
auch bei Veränderungen bis hin zur Maklertätigkeit.
Auf dem Gebiet des IT-Rechts decken wir folgende
Bereiche ab:
• Haftung für Netzinhalte Internetrecht,
Onlinerecht, Domainstreitigkeiten, Providerverträge
• Erstellung von Nutzungsbedingungen für Websites
• Haftung von Foren- und Platzformbetreibern
• Rechtliche Betreuung von Internet-Service-Providern,
Webdesignern, Medienagenturen
• Betreibern von Webshops Websites und eBay-Shops
• Online spezifisches Urheberrecht
• Erstellung von AGB, Gewährleistungsrecht (Softwaremängel)
Unter dem Oberbegriff Mietrecht und Maklerrecht können wir
Ihnen folgende Leistungen anbieten:
Für Sie als Mieter/Pächter bzw. Vermieter/Verpächter:
• Beratung, Prüfung und Erstellung des Mietvertrags
(Wohnraummietvertrag und Gewerberaummietvertrag)
• des Pachtvertrags, außergerichtliche Beratung und
gerichtliche Vertretung bei Mängeln am Mietobjekt,
Mietminderung und Schadensersatz, einer Kündigung
und Räumung, zu Schönheitsreparaturen,
bei Rückforderung der Kaution.